Mit 1.12.24 tritt das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz in Kraft! In Oberösterreich gelten für große Hunde, das sind diejenigen, welche eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm aufweisen – oder ein Gewicht von 20 kg und mehr auf die Waage bringen, für Hunde spezieller Rassen und für auffällige Hunde besondere Regelungen. Beibehalten wird der sechsstündige Sachkundekurs, den alle Halter erbringen müssen.

Hundehaltegesetz Oberösterreich neue Regeln ATP

Für Hunde spezieller Rassen, sowie für auffällige Hunde, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, gelten strengere Auflagen, wie Leinen-und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum und die Halter solcher Hunde müssen gewisse Auflagen erfüllen Ziel dieser Vorschriften ist es, ein sicheres Zusammenleben zu gewährleisten und den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Hunden sicherzustellen.

Ab Wann tritt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich in Kraft?

Wer ab 1. Dezember einen großen Hund oder einen Hund einer speziellen Rasse anmeldet, muss eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) innerhalb einer gewissen Frist ablegen und diese nachweisen.

Hundehaltegesetz Oberösterreich ATP Prüfung

Was ist der Inhalt der AlltagstauglichkeitsPrüfung (ATP)?

Die Alltagstauglichkeitsprüfung ist eine praktische Überprüfung, die sicherstellt, dass das Mensch-Hund Team in verschiedenen Alltagssituationen funktioniert und andere nicht gefährdet sind. Ziel ist es, das Verhalten und die Reaktion des Hundes, sowie die Kompetenz des Halters in realistischen Szenarien zu bewerten.

Alltagstauglichkeitsprüfung ATP

So wird die Verhaltensweise des Hundes bei Begegnungen mit Menschengruppen, Joggern, anderen Hunden, Menschen mit Gehhilfen, vorbeifahrenden Radlern und Autos beobachtet. Diese Prüfung soll die Alltagstauglichkeit und die Sozialverträglichkeit des Hundes sicherstellen und zeigt, dass der Halter in der Lage ist, sein Tier in öffentlichen und sozialen Umfeldern sicher zu führen.

Was passiert bei Missachtung des neuen hundehaltegesetzes in Oberösterreich?

Eine Missachtung der neuen Regelungen führt zu finanziellen Strafen bzw. Verwaltungsstrafen, es kann bis zum Verbot der Hundehaltung kommen.

Hier geht es zu den neuen Regeln und Pflichten: hundehaltung-ooe.at

 

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